(c) Jens-Michael Eisenreich, Rechtsanwalt
Zur Startseite von www.RA-JME.de geht es >>> hier
Rechtsgebiete
unter anderem*:
Arbeitsrecht (z. B. Kündigungsschutz, Urlaub, Lohn)
Sozialrecht ,
- Rentenrecht
Familien- und Erbrecht,
- Scheidung und Folgesachen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgang)
- Ehe- und Erbverträge
Straf- und Bußgeldrecht,
- Beratung und Verteidigung
Internetrecht (z. B. Abofallen, Abmahnungen)
Verkehrsrecht,
- insbesondere
Unfallregulierung &
- Überprüfung von Verwarngeld- und Bußgeldbescheiden; beachten Sie auch meinen
Eintrag bei schadenfix.de - schnelle Hilfe via Internet:
- https://www.schadenfix.de/wolgast.mvc/rechtsanwalt-eisenreich/schadenmeldung
(kurze Meldung)
- https://www.schadenfix.de/wolgast/rechtsanwalt-eisenreich/homepage/formular
(Fragebogen)
- den Fragebogen gibt es hier
auch als pdf-Datei zum Ausdrucken!
bzw.
- https://www.schadenfix.de/wolgast.mvc/rechtsanwalt-eisenreich/bussgeldanfrage
"Um zur richtigen
Zeit das Richtige zu veranlassen, lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren!
Das ist leichter gesagt, als getan, schließlich sitzt selbst bei
einem leichten Unfall der Schreck
tief in den Knochen. Deshalb hier die wichtigsten Verhaltensregeln für den
Ernstfall:
- Unfallstelle absichern,
- Polizei und Rettungsdienst alarmieren (Die Erfahrung zeigt, dass ein Verzicht
auf das Herbeirufen der Polizei häufig in Beweisnot endet!),
- Erste Hilfe leisten,
- Beweismittel für den Unfallhergang sichern, dabei ruhig und besonnen an
andere Unfallbeteiligte und Zeugen herantreten,
- von Unfallgegner und Zeugen Name, Anschrift, Telefonnummer notieren,
- Daten der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen aufnehmen,
- Fotos oder Skizze von Unfallort und -hergang machen,
- wenn vorhanden, Unfallbogen ausfüllen (zum Beispiel vom ADAC),
- Daten der aufnehmenden Polizeidienststelle (Revier, Aktenzeichen oder
Tagebuchnummer) notieren,
- bei ausländischen Kfz aus osteuropäischen Ländern: Internationale grüne
Versicherungskarte kopieren/ abschreiben.
Melden Sie das Unfallgeschehen schnellstmöglich der Versicherung. Sollte die
Schadensregulierung durch die Gegenseite nicht zügig abgewickelt werden,
sollten Sie bald einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort um Rat fragen. Die
Kosten für den Anwalt sind dem Geschädigten vom Verursacher als Schadenersatz
zu ersetzen."
"1. Ihr Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
2. Ihr Recht: Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als ca. 500,— bis 750,— € — je nach Gerichtsbezirk), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus, da die Kosten für ein Gutachten bei Bagatellschäden grundsätzlich nicht von der Versicherung übernommen werden.
Dieses Gutachten kann auch Grundlage Ihrer Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers sein, wenn Sie z. B. Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen und mit dem von der Versicherung ausgezahlten Geld ein anderes Fahrzeug erwerben wollen.
3. Ihr Recht: Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
4. Ihr Recht: Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
5. Ihr Recht im Totalschadenfall
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z. B. an Ihre Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.
6. Ihr Recht: Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und Sicherungsabtretung
Zur Erleichterung der
Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens
vorgehaltener Formulare „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung und/oder
Sicherungsabtretung“ verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser
Erklärungen in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt
auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die
Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen."
"Wenn Sie bei einem
vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in
Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren
oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadensfall abweichen können, aus
Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht ihres
Versicherers zu beachten; setzen Sie sich daher unverzüglich mit Ihrer
Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt, dass Sie das Recht haben,
die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu
beauftragen."
außerdem:
allgemeines und besonderes Zivilrecht (BGB), wie z. B. Miet- und Leasingrecht,
WEG-Recht, Kaufrecht, Gewährleistungsrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht,
Baurecht, Nachbarrecht und Verwaltungsrecht.
Forderungseinzug & Inkasso:
Unsere Homepage ist aufgenommen im Inkasso-Webkatalog:
http://www.mahnerfolg.de/inkasso-webkatalog/detail/link-270.html
*) Weitere Rechtsgebiete auf Anfrage.
Quellenangaben (Stand 2003):
*
www.mdr.de/escher/archiv/105152.html
** www.kfzgewerbe.de
*** www.bvsk.de